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Medien und Gesellschaft

Grundrecht Klimaschutz

René Walter
Grafik-Designer, Blogger, Memetiker | goodinternet.substack.com

Irgendwas mit Medien seit 1996, Typograph, Grafiker, Blogger. Ask me anything.

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René WalterFreitag, 24.05.2024

Zu Beginn der Woche erhob die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anklage gegen Aktivisten der Letzten Generation, unter anderem wegen des Verdachts der "Bildung einer kriminellen Vereinigung". Damit macht sich die Staatsanwaltschaft nicht nur zum Sprachrohr des konservativen Think Tank-Netzwerks Atlas, das gezielt Lobbyarbeit gegen unbequeme Klimapolitik betreibt und schon vor Jahren Einfluss auf Politiker ausübte, unter anderem auf den Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler von der FDP. Der ist, neben seiner Tätigkeit im Bundestag, gleichzeitig Managing Director des Think Tanks Prometheus, der wiederum Teil des Atlas Networks ist. Schäffler war eine der prominentesten konservativen Stimmen, die mit Beginn der Proteste der Letzten Generation von "Terrorismus" und "kriminelle Vereinigung" sprach, was von konservativen Medien wie der Welt und der Bild dankbar aufgegriffen und etabliert wurde. 

Diese Wortwahl angeblicher Volksvertreter und konservativer Medien wohlgemerkt für eine Protest-Organisation, die sich explizit dem Klimaschutz verschreibt, der 2021 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Verfassungsrang gehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat sich nun also von konservativen Thinktanks und massenmedial verbreiteten Memes rechter Politiker vor den Karren spannen lassen, um Kids zu kriminalisieren, die Widerstand gegen eine Politik organisieren, die vom Verfassungsgericht legitimierte Grundrechte verletzt. So weit, so schlecht.

Die Tagesschau beschäftigt sich nun in einem Kommentar zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes mit einem Grundrecht auf Klimaschutz, und ob eine grundgesetzliche Verankerung von Naturrechten hilfreich wäre, also bestimmte Rechte für Flüsse, Wälder, Tiere, aber auch die Atmosphäre.

Ich weiß nicht, ob neue Rechtssubjekte der Natur hilfreich sind für den Klimaschutz, und skeptische Stimmen im Artikel weisen zurecht darauf hin, dass Natursubjekte ihre Rechte gar nicht wahrnehmen und sich nicht auf sie berufen könnten, es also immer menschliche Verwalter dieser Rechte bräuchte. Ebenfalls denke ich, dass die vom Verfassungsgericht betonte "Generationengerechtigkeit" völlig ausreichend ist, um den Schutz von Natursubjekten zu gewährleisten, im Rahmen bereits vorhandener Höchstwerte und Begrenzungen. Laut der Entscheidung von 2021 ist Klimaschutz justiziabel und gehört zum Grundrechtsschutz, dem ist nicht viel hinzuzufügen.

Dennoch sei, so Rechtsanwältin Roda Verheyen, die den Klimabeschluss aus Karlsruhe erstritten hatte, diese Rechtssprechung "in der Entscheidungswirklichkeit deutscher Gerichte" noch nicht angekommen, obwohl "das Klimaschutzgebot mit Verfassungsrang radikale Transformationen bedingt und voraussetzt". Ich bin mehr als sicher, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin eher die vom Atlas Network eingeflüsterten Tweets von Frank Schäffler statt den Klimabeschluss des Verfassungsgerichts und die daraus folgenden ökologischen Grundrechte bei ihrer Anklageerhebung im Sinn hatte.

Angesichts der immer weiter voranschreitenden Kriminalisierung von Kids, die mit zivilem Ungehorsam für die vom Verfassungsgericht verbürgten Grundrechte der Menschen kämpfen und dafür von Rechtsthinktank-gememten Menschen beschimpft und bespuckt werden, kann man der Staatsanwaltschaft Neuruppin nur entgegnen: Jetzt erst Recht.

Grundrecht Klimaschutz

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